Umstellung der Gebührenabrechnung ab 01.01.2025

Durchsuchen Sie die Webseite des ZVME

Zweckverband Aktuelles

Immer auf dem
neuesten Stand.

Gartenzähler

Der Zweck eines Gartenzählers besteht darin, nur das zur Gartenbewässerung verwendete Wasser zu messen. Der Gartenzähler dient als Zwischenzähler zur Ermittlung von nicht eingeleitetem Abwasser.

Die Nutzung einer Gartendusche oder das Befüllen eines Schwimmingpools oder Ähnlichem ist ausgeschlossen.

Installation und Abnahme eines Gartenzählers

Abzugsfähig ist die Gießwassermenge, die durch einen geeichten privaten Wasserzähler nachgewiesen wird. Nach dem Einbau durch den Kunden bzw. ein Fachunternehmen ist die Abnahme mit der Verplombung des Gartenzählers und der Abschluss einer Vereinbarung durch den Zweckverband (ZVME) erforderlich.

Für einen Vor-Ort-Termin melden Sie sich bitte per:

Telefon: 0365-4870 952

oder

E-Mail: info@zvme.de
(zwingend unter Angabe der Kundenummer, Grundstück, Name und Telefonnummer)

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Eichfrist von 6 Jahren ist der Zwischenzähler gegen einen neuen geeichten Zähler durch den Kunden auszutauschen und erneut dem ZVME zu melden. Der Kunde wird hierzu nicht gesondert angeschrieben.

Kosten und Ablesung

Es entstehen Anschaffungskosten in unterschiedlicher Höhe. Im Durchschnitt kostet ein Außenwasserzähler 25 € zzgl. Einbaukosten durch ein Fachunternehmen. Der gemessene Verbrauch wird von der jeweils gültigen Einleitungsgebühr des Grundstückes abgezogen.

Gilt beispielsweise der Abwassertarif Volleinleiter, kann folgende Beispielrechnung genutzt werden:

25 € (Anschaffungskosten) : 2,30 €/m³ (Abwassertarif Volleinleiter) = 11 m³

Für den Abwassertarif Volleinleiter lohnt es sich ab einem Mindestverbrauch von 11m³ innerhalb der 6 Jahreseichfrist, einen Gartenzähler anzuschaffen (Kosten ohne Berücksichtigung der Inanspruchnahme eines Fachunternehmens).

Im Gebührenbescheid wird der Verbrauch des Gartenzählers im Abwassertarif abgezogen. Nach Ablauf der Eichfrist von 6 Jahren wird der Gartenzähler automatisch im Abrechnungssystem entfernt.

Der Gartenzähler muss einmal im Jahr selbst abgelesen werden und ist auf der Ablesekarte des ZVME sichtbar.

 

Kontaktdaten

Zweckverband Wasser/Abwasser
Mittleres Elstertal
De-Smit-Straße 6
07545 Gera

E-Mail
info@zvme.de

Kontaktformular

Schnellstart

Eigentümer eines Grundstücks