Umstellung der Gebührenabrechnung ab 01.01.2025

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Hausanschluss Fördermittel

Förderung von
Kleinkläranlagen.

Wir beraten Sie gern.

In Thüringen kann die Förderung von Kleinkläranlagen noch bis 31.12.2023 beantragt werden.

Gefördert werden der Ersatzbau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen nach dem neusten Stand der Technik. Als Voraussetzung für eine Förderung gilt: Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben.

Alle Informationen, Hinweise und Anträge zur Förderung Ihrer Kleinkläranlage finden Sie bei der Thüringer Aufbaubank: Förderprogramm-Informationen

Sie haben Fragen zum Antragsverfahren und zum Bau von Kleinkläranlagen? Wir beraten Sie gern.

Kontaktdaten

Zweckverband Wasser/Abwasser
Mittleres Elstertal
De-Smit-Straße 6
07545 Gera

E-Mail
info@zvme.de

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Ihr Ansprechpartner


Herr Müller

Kleinkläranlagen

Telefon
0365 4870-822

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