In Thüringen kann die Förderung von Kleinkläranlagen noch bis 31.12.2023 beantragt werden.
Gefördert werden der Ersatzbau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen nach dem neusten Stand der Technik. Als Voraussetzung für eine Förderung gilt: Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben.
Alle Informationen, Hinweise und Anträge zur Förderung Ihrer Kleinkläranlage finden Sie bei der Thüringer Aufbaubank: Förderprogramm-Informationen
Sie haben Fragen zum Antragsverfahren und zum Bau von Kleinkläranlagen? Wir beraten Sie gern.
Zweckverband Wasser/Abwasser
Mittleres Elstertal
De-Smit-Straße 6
07545 Gera
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