Umstellung der Gebührenabrechnung ab 01.01.2025

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Hausanschluss Wasserzähler

Turnusmäßiger Zählerwechsel / Eichpflicht von Wasserzählern

Die Hauptwasserzähler im Versorgungsgebiet unterliegen den eichrechtlichen Bestimmungen und sind vor Ablauf der Eichgültigkeit durch geeichte Wasserzähler zu ersetzen. Nach einer Eichfrist von 6 Jahren ist der Zähler auszutauschen. Wir, vom Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal, kümmern uns um den turnusmäßigen Wechsel des Wasserzählers.

Vor Ablauf der Eichgültigkeit werden die betroffenen Grundstückseigentümer durch den Zweckverband angeschrieben und über den geplanten Wechsel des Hauptwasserzählers informiert. Sollte der vorgeschlagene Termin nicht möglich sein, so können Sie gern telefonisch einen neuen Termin vereinbaren.

Wir bitten Sie vorab die Zugänglichkeit zum Hauptwasserzähler zum benannten Wechseltermin zu gewährleisten.

Befundprüfung des Wasserzählers

Sind Sie sich unsicher was die Messgenauigkeit des in Ihrem Grundstück installierten Wasserzählers angeht, dann kann dieser einer Befundprüfung unterzogen werden. Die Prüfung ist beim Zweckverband zu beantragen. Das entsprechende Formular finden sie hier:

Wir bauen den Hauptwasserzähler aus und ersetzen ihn durch einen neuen geeichten Wasserzähler. Der alte Wasserzähler wird beim zuständigen Eichamt eingeschickt und innerhalb von 14 Tagen überprüft.

Sollten Sie die Nachprüfung des Wasserzählers erst nach dessen Ausbau beantragt haben, so muss der schriftliche Antrag spätestens 8 Tage nach Ausbau des Wasserzählers beim Zweckverband eingegangen sein.

Liegt die Messgenauigkeit innerhalb der zulässigen Verkehrsfehlergrenzen, sind die entstandenen Kosten (Kosten der Zählerwechslung, Prüfgebühr nach Eichkostenordnung sowie sämtliche Auslagen) vom Grundstückseigentümer zu tragen. Werden die zulässigen Verkehrsfehlergrenzen verlassen, so dass die Messung tatsächlich nicht korrekt war, trägt der Zweckverband die Kosten.

Kontaktdaten

Zweckverband Wasser/Abwasser
Mittleres Elstertal
De-Smit-Straße 6
07545 Gera

E-Mail
info@zvme.de

Kontaktformular

Ihr Ansprechpartner


Herr Nimptsch

Wasserzähler

Telefon
0365 4870-952

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