Mit uns erhalten
Sie Anschluss.
Sie wollen einen Abwasseranschluss beantragen?
Dann haben wir noch einige Hinweise für Sie:
- Als Übergabestelle gilt der Schnittpunkt der Grundstücksanschlussleitung mit der Grundstücksgrenze.
- Der Grundstückseigentümer hat sich selbst gegen Rückstau aus dem öffentlichen Abwassernetz zu schützen.
- Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist an der Grundstücksgrenze zur Öffentlichkeit ein Kontrollschacht vorzusehen. Ist die Gebäudeaußenkante gleich Grundstücksgrenze, so ist eine geeignete Reinigungsöffnung zu errichten.
- Besteht zum Kanal kein natürliches Gefälle oder ist aufgrund der Ausführung des Kanals als Druckrohrleitung oder Vakuumentwässerungsleitung ein Ablauf im freien Gefälle nicht möglich, so hat der Eigentümer auf seine Kosten eine Hebeanlage oder bei Vakuumentwässerung einen geeigneten Hausanschlussschacht zu errichten und zu betreiben.
So kommen Sie zu Ihrem Abwasseranschluss.
Für den Anschluss Ihres Grundstücks an das öffentliche Kanalnetz, Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage oder die Erneuerung der Abwasservorbehandlungsanlage ist ein Antragsverfahren erforderlich. Den Antrag können Sie hier herunterladen.
Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie uns bitte mit folgenden Unterlagen ein:
- Grundbucheintrag
- Lageplan M 1 : 1000 (Grundstück grün umrandet)
- Grundriss- und Flächenpläne (farbig) im Maßstab 1:100, aus denen der Verlauf der Leitungen und im Falle des § 9 Abs. 2 EWS die Grundstückskläranlage und die befestigte Zufahrt für die Fäkalschlammentsorgung ersichtlich sind
- Gebäudegrundriss und Gebäudequerschnitt M 1 : 100
- Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände im Maßstab 1:100, bezogen auf Normalhöhennull (NHN), aus denen insbesondere die Gelände- und Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste Grundwasseroberfläche zu ersehen sind
- Die befestigten Flächen des Grundstückes, einschließlich der privaten Zufahrtsstraße (falls vorhanden), über die das Niederschlagswasser der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zugeführt wird, sind zu kennzeichnen und die gesamte Fläche ist in m² anzugeben
Der Anschluss an den Kanal und die Verlegung des Grundstücksanschlusses bis zur Grundstücksgrenze werden durch den Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal durchgeführt oder veranlasst. Ausgehend von der Übergabestelle, ist die Grundstücksentwässerungsanlage nach den anerkannten Regeln der Technik nur durch fachlich geeignete Unternehmen auszuführen. Die Beauftragung für diesen privaten Teil obliegt dem Grundstückseigentümer.