Umstellung der Gebührenabrechnung ab 01.01.2025

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Hausanschluss Fäkalienabfuhr

Wir entsorgen
für Sie.

Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen

Liegt dem Zweckverband kein Wartungsvertrag mit einer dafür autorisierten Fachfirma vor, muss der Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen einmal im Jahr, entsprechend § 14 der  Entwässerungssatzung (EWS) des Zweckverbandes entsorgt werden.

Die DIN 4261- 1 regelt eindeutig die Wartung von Kleinkläranlagen.

Im Rahmen der jährlichen Wartung wird durch die fachkundige Wartungsfirma ein Wartungsbericht erstellt in dem, wenn eine Entsorgung erforderlich ist, der Entsorgungszeitraum sowie die zu entsorgende Menge nach Ermittlung des Schlammvolumens aufgeführt wird. Eine Kopie des Wartungsvertrages sowie der Wartungsbericht müssen dem Zweckverband vorliegen. Liegt kein Wartungsprotokoll vor, erfolgt die Entsorgung einmal jährlich.

Bei Vorbehandlung der anfallenden Abwässer mit vollbiologischen Kleinkläranlagen ist generell ein Fachunternehmen zur Wartung zu beauftragen. Die Entsorgung des Fäkalschlammes richtet sich nach den Vorgaben des beauftragten Wartungsunternehmens. Die Wartung sollte wenn möglich vor der planmäßigen Entsorgung des entsprechenden Tourenplanes erfolgen.

Der Zweckverband organisiert und betreut die Fäkalschlammentsorgung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Verbandsgebiet. Die ordnungsgemäße Entsorgung des Fäkalschlammes nach DIN 4261 wurde am 01. Januar 2009 der Geraer Umweltdienste GmbH & Co. KG (GUD) übertragen.

Die Disposition erfolgt unter:

0365 8400 462
 

Vollbiologische Kleinkläranlagen

Durch den Betreiber ist ein Wartungsvertrag mit einer fachlich geeigneten (zertifizierten) Wartungsfirma zu schließen. Entsprechend der Bauartzulassung der Kleinkläranlage ist die Anzahl der Wartungen durchzuführen, hat jedoch mindestens zweimal jährlich zu erfolgen. Es erfolgt die Erstellung eines Wartungsberichtes über die Funktionstüchtigkeit, den Zustand und die Ablaufwerte zum Zeitpunkt der Wartung. Die Fäkalschlammentsorgung erfolgt ausschließlich nach Vorgabe der Wartungsfirma. Der Entsorgungszeitraum und Menge werden vorgegeben. Entsprechend DIN ist die Anlage nach der Fäkalschlammentsorgung wieder zu befüllen.

Mehrkammerausfaulgruben

Sie müssen ein Nutzvolumen von 1 500 l je Einwohnerwert, mindestens jedoch ein Gesamtnutzvolumen von 6 000 l haben. Sie müssen als Dreikammergruben ausgelegt sein. Entsprechend der DIN 4261 Teil 1 ist die Wartung einmal jährlich durch einen Fachkundigen durchzuführen und gegebenenfalls die Schlammentnahme zu veranlassen (bei Feststellung halber Füllung des Nutzvolumens). Besteht kein Wartungsvertrag mit einem Fachkundigen erfolgt die Fäkalschlammentsorgung einmal jährlich entsprechend § 14 der Entwässerungssatzung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal.

Mehrkammerabsetzgruben

Müssen je Einwohnerwert ein Nutzvolumen von mindestens 500 l und ein Gesamtnutzvolumen von mindestens 2 000 l haben. Sie sind bei Feststellung halber Füllung des Nutzvolumens mit Schlamm ganz zu entleeren. Die Fäkalschlammentsorgung erfolgt einmal jährlich entsprechend § 14 der Entwässerungssatzung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal.

Abflusslose Abwassergruben

Sind Gruben oder Behälter in denen das gesamte auf dem Grundstück anfallende Abwasser gesammelt wird. Sie haben keinen Überlauf oder Abfluss und der Abwasseranfall und damit die Entsorgung ist somit fast analog dem Trinkwasserverbrauch. Da es sich um gesammeltes Abwasser und keinen Fäkalschlamm handelt ergibt sich eine andere Beseitigungsgebühr. Die Entsorgung des Abwassers erfolgt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich.

Hinweis:

Bitte halten Sie den Zugang zu den Kleinkläranlagen oder Sammelgruben frei.

Kontaktdaten

Zweckverband Wasser/Abwasser
Mittleres Elstertal
De-Smit-Straße 6
07545 Gera

E-Mail
info@zvme.de

Kontaktformular

Ihr Ansprechpartner


Herr Müller

Kleinkläranlagen

Telefon
0365 4870-822

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