Sie möchten sich eine Eigengewinnungsanlage (z.B. Brunnen, Regenwasserzisterne) errichten und nicht das gesamte Wasser aus dem öffentlichen Netz entnehmen. Dann ist durch den Grundstückseigentümer ein Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zu stellen.
Die Nutzung von Brauchwasser ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Die folgenden technischen Voraussetzungen für die Herstellung und den Betrieb einer Brauchwasseranlage sind in der DIN 1988 und DIN 2000 geregelt:
Vor Inbetriebnahme ist die Brauchwasseranlage technisch abzunehmen und die Messeinrichtung zu verplomben.
Nachfolgend finden Sie alle Formulare, die Sie im Zusammenhang zur Nutzung von Brauchwasser benötigen.
Zweckverband Wasser/Abwasser
Mittleres Elstertal
De-Smit-Straße 6
07545 Gera
E-Mail
info@zvme.de