Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Vorbehandlung von häuslichem und sanitärem Abwasser mit einem maximalen Durchfluss von 8m³/d und 50 angeschlossenen Einwohnern, ausgehend von einem spezifischen Schmutzwasseranfall von 150 Litern pro Einwohner am Tag.
Im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal muss das häusliche und sanitäre Abwasser von derzeit noch etwa 8.400 Grundstücken durch grundstücksbezogenen Kleinkläranlagen vorbehandelt werden, bevor es auf dem Grundstück versickert, ins nächste offene Gewässer (Vorflut) oder über einen Teilortskanal abgeleitet werden kann. Betreiber dieser Anlagen sind die Grundstückseigentümer.
Je nach Einwohnerzahl und angeschlossenen Grundstücken weisen diese Anlagen zur Abwasserreinigung verschiedene Ausbaugrößen auf. Die Zulässigkeit des Einbaus und des Betriebes von Kleinkläranlagen unterliegt den baurechtlichen und wasserrechtlichen Vorschriften. Über die erforderlichen Ausbaugrößen und die Art der Abwasserbehandlung entscheiden die zuständigen Behörden.
Grundsätzlich unterscheiden sich Kleinkläranlagen in zwei Arten der Vorbehandlung des Abwassers, nämlich mit Belüftung (aerobe biologische Vorbehandlung im Trennverfahren) und ohne Belüftung (anaerobe biologische Vorbehandlung im Trennverfahren). Zudem gibt es im Verbandsgebiet des Zweckverbandes noch Ein- oder Mehrkammerabsetzgruben sowie abflusslose Gruben.
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Mittleres Elstertal
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