Wasser ist das Lebenselixier des Menschen. Der Mensch besteht zu rund zwei Dritteln aus Wasser. Im Körper ist es Trägerstoff für lebenswichtige Elemente. Pro Tag sollte deshalb jeder Mensch 2 bis 3 Liter Flüssigkeit zu sich nehmen. Wer dies mit Trinkwasser aus der Leitung tut, bekommt Calcium und Magnesium gleich mitgeliefert.
Trinkwasser gehört zu den am besten kontrollierten Lebensmitteln. Neben ständigen Eigenkontrollen durch das Wasserversorgungsunternehmen wird die Qualität regelmäßig durch amtliche Stellen überwacht. Mit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung im Januar 2003 wurden die Anforderungen an Wasseruntersuchungen erheblich verschärft. Eine unabhängige Stelle bei den Bundesländern überprüft die Einrichtungen, die zu Proben berechtigt sind.
Wasser ist ein wertvolles Naturprodukt mit vielen Inhaltsstoffen. Einige davon sind erwünscht, andere stören uns und müssen entfernt werden. Krankheitserreger wie Mikroben, Viren und Bakterien haben im Trinkwasser nichts verloren. Um größtmögliche Sicherheit der Verbraucher zu garantieren, kann Trinkwasser mit Chlor desinfiziert werden. Dabei wird das Trinkwasser mit geringen Mengen Chlordioxyd "geimpft". Im Leitungsnetz verteilt sich das Chlor und seine Konzentration nimmt ab. Auch durch Verschmutzungen im Netz wird ein Teil des Chlors absorbiert. In jedem Fall wird der vorgeschriebene Grenzwert von 10 Mikrogramm/Liter eingehalten.
Nein. Wägt man das Risiko einer Gesundheitsgefährdung durch verunreinigtes Trinkwasser gegen mögliche, bisher nicht nachgewiesene Risiken durch die Chlordesinfektion ab, dann spricht sehr viel für die vorbeugende Desinfektion. Als Dienstleister im Wasserversorgungsbereich achtet der ZVME darauf, die strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung einzuhalten. Es wird nur so viel Chlor verwendet wie unbedingt nötig.
Große "Härte" (Calcium und Magnesium) erkennt man an weißen Ablagerungen auf Armaturen und Spülbecken. In Heißwassergeräten fällt Kalk bei Temperaturen über 60°C an und bildet Beläge, die die Funktion beeinträchtigen. Hartes Wasser reduziert die Leistung von Waschmitteln, die dann nur wenig Schaum bilden. Den Härtegrad Ihres Trinkwassers erfahren Sie hier oder telefonisch bei unserem Kundendienst.
Trinkwasser ist ein Naturprodukt. Vom Regen, der im Boden versickert, bis zum Trinkwasser aus unserem Wasserhahn durchläuft das Wasser viele natürliche Filterschichten, die die Härte beeinflussen. Kalkstein oder Mergel geben relativ große Mengen an Mineralien an das Wasser ab. Das Wasser wird sehr "hart". Granit, Basalt, Sandstein oder Schiefer ergeben "weiches" Wasser mit geringem Härtegrad.
Die Warmwassertemperatur maximal bis 50 - 55 °C (Energiesparstufe) einstellen. Nutzen Sie Zitronensäure oder Essigwasser als natürliche Reinigungsmittel gegen Kalkspuren: in Töpfen, Kaffeemaschinen, Armaturen, ...
Durch "hartes" Trinkwasser wird in den Rohrleitungen eine Schutzschicht aufgebaut, die die metallischen Rohrleitungen gegen Korrosion schützt. Ein hoher Gehalt an Calcium ist wichtig für unsere Zähne und Knochen und für die Blutgerinnung. Magnesium brauchen wir für die Nerven, die Muskelarbeit und die Arterien.
Im Winter können frei liegende Wasserleitungen und nicht geschützte Wasserzähleranlagen einfrieren und dadurch beschädigt werden. Beim Auftauen kann das austretende Wasser Schäden anrichten. Um diese Schäden zu verhindern, können Sie einige Vorsichtsmaßnahmen beachten:
Kleinkläranlagen sind Abwasserbehandlungsanlagen mit geringer Kapazität. Ähnlich wie die großen Anlagen arbeiten sie mit einer mechanischen Abtrenneinrichtung für grobe, schwimmende Stoffe und einer anschließenden biologischen Reinigungsstufe, in der das Abwasser von gelösten organischen Schmutzstoffen gereinigt wird. Kleinstlebewesen wie Bakterien, Einzeller oder Pilze bauen diese Stoffe ab oder verarbeiten sie. Das geschieht in Kleinkläranlagen in so genannten Tropfkörperanlagen oder in Filtergräben. Der anfallende Fäkalschlamm muss jedoch abgezogen und in einer Kläranlage entsorgt werden. Abflusslose Sammelgruben sind keine Kleinkläranlagen.
Wasserzähler, deren Verwendung für den geschäftlichen Verkehr vorgesehen oder für diesen bereitgehalten werden, müssen geeicht sein.
Die Eichung dieser Messeinrichtungen, welche die Grundlagen zur Abrechnung der Wasserentnahmen liefern, dient dem Schutz des Verbrauchers.
Nein, von der Eichpflicht sind nicht nur die Wasserzähler der Versorgungsunternehmen betroffen, sondern auch Wohnungs-, Etagen- oder Zwischenzähler im Besitz anderer Unternehmen oder von Privatpersonen, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden und Abrechnungs- bzw. Weiterberechnungsgrundlagen bilden.
Als geeicht zu erkennen sind Wasserzähler an dem so genannten Hauptstempel, in Form einer Klebemarke im Deckel oder an der Prägung einer Plombe. Das Zulassungskennzeichen auf dem Zählwerk bezeichnet die prüfende Stelle und das Jahr, in dem der Zähler geeicht wurde. Ebenso wird das Baujahr genannt.
Die Gültigkeitsdauer der Eichung für Kaltwasserzähler, darunter fallen auch die Wasserzähler der Versorgungsunternehmen, beträgt 6 Jahre. Die Gültigkeitsdauer der Eichung für Warmwasserzähler beträgt 5 Jahre. Alle Wasserzähler, bei denen die Gültigkeitsdauer der Eichung abgelaufen ist, gelten als nicht geeicht und dürfen im geschäftlichen Verkehr nicht mehr verwendet werden! Ein sofortiger Austausch des Gerätes ist zwingend.
Die Eichung erfolgt durch die Eichbehörde oder andere staatlich anerkannte Prüfstellen.
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