Damit wir stets mit dem richtigen Geschäftspartner kommunizieren können, freuen wir uns über die rechtzeitige Mitteilung Ihres Eigentümerwechsels.
Achten Sie in beidseitigem Interesse darauf, alle vorhandenen Zähler sowie Gartenzähler vollständig abzulesen. Der Zähler sollte, möglichst durch Käufer und Verkäufer gemeinsam, im Zuge der Übernahme abgelesen und uns mitgeteilt werden, damit durch den Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal der Endgebührenbescheid erstellt werden kann.
Wir möchten darauf hinweisen, dass bei noch nicht vollzogener Grundbucheintragung die Zustellung der Gebührenbescheide an den zukünftigen Grundstückseigentümer nur mit Vollmacht durch den derzeitigen Eigentümer des Grundstückes möglich ist. Eine eingetragene Auflassungsvormerkung stellt noch keinen Eigentumsübergang dar, auch in diesen Fällen ist eine Vollmacht zu erteilen.
Schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Anlagen anschließend per Post zu.
Zweckverband Wasser/Abwasser
Mittleres Elstertal
De-Smit-Straße 6
07545 Gera
E-Mail
info@zvme.de