Umstellung der Gebührenabrechnung ab 01.01.2025

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Themen Umstellung der Gebührenabrechnung

Umstellung Gebührenabrechnung

Liebe Kundinnen und Kunden, 

der Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal (ZVME) stellt zum 1. Januar 2025 von der rollierenden Abrechnung auf die stichtagsbezogene Abrechnung um. Für Sie heißt dass, Ihre Grund- und Verbrauchsgebühren werden künftig vom 01.01. bis zum 31.12. abgerechnet.

Die zweite Jahreshälfte nutzen wir, um Sie bestmöglich über die bevorstehenden Änderungen zu informieren und Fragen frühzeitig zu beantworten. In unserer Wasserzeitung haben wir bereits kurz über die bevorstehenden Änderungen informiert. Jeder Grundstückseigentümer des Verbandsgebietes erhält Ende Juni 2024 einen Informationsbrief. In diesem finden Sie alle wichtigen Änderungen und Hinweise zur Verfahrensweise ab 2025. In der kommenden Ausgabe der Wasserzeitung, welche Anfang Dezember 2024 erscheint, werden wir Sie erneut zum Thema informieren.

Die gewohnten Ablesekarten mit der Aufforderung Ihre Zählerstände zu melden, erhalten alle Haushalte Mitte Dezember 2024. Wir bitten Sie, die Verbrauchsablesung zum 31.12.2024 durchzuführen und bis zum 3. Januar 2025 ihre Zählerstände an uns zu übermitteln. Der Verbrauch des Jahres 2024 wird im Februar 2025 abgerechnet. Durch die rollierende Abrechnung bis Ende 2024 kann es vereinzelt dazu kommen, dass die Jahresabrechnung für 2024 lediglich wenige Monate beinhaltet. Anstelle der zweimonatigen Vorauszahlungen werden ab 2025 insgesamt 10 Vorauszahlungen festgesetzt. Die erste von zehn Vorauszahlungen wird zum 15.03.2025 fällig und erfolgt dann monatlich.

Sobald Sie aktiv werden müssen, kontaktieren wir Sie schriftlich.


Ihre Fragen - unsere Antworten

Bleibt der Abrechnungszeitraum gleich?
Wann muss ich meinen Zähler ablesen?
Wann wird der im Februar 2025 erstellte Gebührenbescheid fällig?
Ändert sich meine Kundennummer?
Muss ich ein neues SEPA-Mandat erteilen?
Wie kann ich meinen Zählerstand per 31.12.2024 melden?
Was passiert, wenn ich meinen  Zählerstand verspätet oder gar nicht melden?
Müssen die aktuell festgelegten Vorauszahlungen ab dem 15.01.2025 beglichen werden?
Bleibt die Anzahl der Vorauszahlungen pro Jahr gleich?

 

 


Bleibt der Abrechnungszeitraum gleich?

Nicht unbedingt. Da wir bisher in einem rollierenden System abgerechnet haben, kann sich ihr Abrechnungszeitraum ab dem 1. Januar 2025 verändern. Mit Beginn des Jahres 2025 ist die maßgebliche Bezugsgröße für die Abrechnung Ihres Verbrauchs das jeweilige Kalenderjahr vom 01.01. bis 31.12. Abgerechnet wird grundsätzlich der Verbrauch der letzten 12 Monate.


Wann muss ich meinen Zähler ablesen?

Sie werden weiterhin dazu aufgefordert ihren Zählerstand abzulesen und an uns zu übermitteln. Per Ablesekarte kommt die Aufforderung Mitte Dezember zu Ihnen, mit der Bitte zum 31.12. die Verbrauchsablesung durchzuführen.


Wann wird der im Februar 2025 erstellte Gebührenbescheid fällig?

Die Fälligkeit des Gebührenbescheides beträgt 2 Wochen nach Bekanntgabe.


Ändert sich meine Kundennummer?

Nein. Ihre Kundennummer bleibt die Gleiche.


Muss ich ein neues SEPA-Mandat erteilen?

Nein. Sie müssen ihr SEPA-Mandat nicht erneut erteilen. Wir nutzen die bereits erteilten Mandate.


Wie kann ich meinen Zählerstand per 31.12.2024 melden?

Nach Eingang der Ablesekarte Mitte Dezember haben Sie folgene Möglichkeiten Ihren Zählerstand an uns zu übermitteln:

QR-Code         Scannen Sie mit Ihrem Mobilgerät den auf der Ablesekarte abgedruckten QR-Code. Sie werden automatisch
zum Online-Portal weitergeleitet.
Internetseite   Hierfür steht Ihnen unser Online-Portal unter: www.selbstablesung.zvme.de zur Verfügung. (Login erfolgt über Ihre Kundennummer und Zählernummer)
Postweg   Sie füllen den entsprechenden Abschnitt auf ihrer Ablesekarte aus und senden diesen portofrei an uns zurück.

 


Was passiert, wenn ich meinen Zählerstand verspätet oder gar nicht melde?

Das Ablesedatum wird von uns auf den 31.12. eines jeden Jahres festgesetzt. Sollten wir keine oder eine verspätete Mitteilung von Ihnen erhalten, sind wir berechtigt, den Jahresverbrauch zu schätzen.


Müssen die aktuell festgelegten Vorauszahlungen ab dem 15.01.2025 beglichen werden?

Nein. Es sind von Ihnen keine Vorauszahlungen ab dem 15.01.2025 zu leisten, da Anfang Februar 2025 der neue Gebühren- und Vorauszahlungsbescheid erstellt wird. Die bis dahin geleisteten Zahlungseingänge werden mit dem aktuellen Bescheid im Februar 2025 angerechnet.


Bleibt die Anzahl der Vorauszahlungen pro Jahr gleich?

Nein. Wir stellen auf monatliche Vorauszahlungen um. Mit dem ersten Gebühren- und Vorauszahlungsbescheid ab 2025 setzen wir gegenüber Ihnen zum 15.03., 15.04., 15.05., 15.06., 15.07., 15.08., 15.09., 15.10., 15.11., 15.12. eines jeden Jahres insgesamt zehn Vorauszahlungen fest.

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